
Sicherheitsnachweis SINA
Erläuterungen
Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Normen aus dem europäischen Raum zu übernehmen und somit auch das Prüfungssystem.
Als unabhängiges Kontrollorgan und Berater für elektrische Installationen, verstehe ich mich als Fachperson, die sich fair für den Bestandesschutz in elektrischen Installationen einsetzt. Es geht, bei den Kontrollen, um Sachen- und Personenschutz, in der ganzen Schweiz.
Niederspannungsinstallations-Verordnung SN 734.27
Nachfolgend einige allgemeinen Informationen mit Auszügen aus den Verodnungen und Gesetze.
Das Elektroinstallationsunternehmen darf nur die Elektroinstallation, die sie unmittelbar NEU erstellt hat im Wohnungsbaubereich, selbst kontrollieren. Für alle anderen Elektroinstallationen ist nebst der nötigen betriebsinternen Prüfung und Schlusskontrolle ein weitere Prüfung durch ein unabhängiges Kontrollorgan, wie AC Control, notwendig. Sie heissen Abnahmekontrollen, bei solchen aber auch bei wiederkehrenden periodischen Kontrollen ist die Unabhängigkeit zum Ersteller in der Niederspannungsinstallations-Verordnung geregelt und zwingend verlangt. Die Erstellerfirma der Elektroinstallation darf sich nicht selber kontrollieren. Grund ist eine Gewaltentrennung und es fördert die Qualität der Installationen. Es ergeht in allen Fällen ein schriftliches Dokument: Der Sicherheitsnachweis (Sina). Dieser wurde unter anderem auch geschaffen, um gegen Schwarzarbeit Vorschub zu leisten.
Pflichten
Das jeweilige energieliefernde Werk ( Verteilnetzbetreiber VNB) ist gemäss Verordnungen zuständig für die Aufforderungen und die Buchführung der Dokumente. Sie fordert periodisch vom Eigentümer einen Sina an, der fristgerecht einzureichen ist. Der Sina wird jeweils beim Elektroanlagenbesitzer eingefordert. Es wird ein Sina pro Zählerkreis gefordert mit einem Messprotokoll.
Sie werden als Eigentümer immer die letzte Verantwortung tragen. Neue Weisungen, Verordnungen, besonders bei alten Installationen zwingen sie dazu die Anlagen jeweils auf dem neusten Stand zu halten.
Kontrollperiodizitäten nach NIV
Für Sie wird als unabhängiges Kontrollorgan periodisch folgendes kontrolliert :

Alle 12 Monate (jährlich)
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Baustellen
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Märkte
Alle 3 Jahre
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Tankstellen und Garagen mit Explosionszonen
Alle 5 Jahre
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Bühnen & Theater
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öffentliche Elektroladestationen
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korrisionsgefärdete Räume
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Medizinische Räume, Gruppen 0 und 1
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Untertagebauten
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Labore
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Gewerbe
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Ladengeschäfte (Detailhandel) und Industrie, grösser 1'200 m2
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Gastrobetriebe, Take-Aways, Cafés
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Campingplätze
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Installationen mit Nullung Schema III, vorwiegend Installationen vor ca. 1978

Alle 10 Jahre
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Allgemein Verkauf, Gewerbe
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Kleingewerbe, wie Coiffure, Veloladen usw.
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Büro und Werkstätten
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feuergefährdete Betriebsstätten, wie Schreinereien
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Landwirtschaft
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Kirchen
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Zeughäuser
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Zivilschutzbauten
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Sport- & Vergnügungsboote
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Nationalstrassen, 1. und 2. Klasse
Alle 20 Jahre
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Wohnungseinheiten, ausgenommen bei Handänderungen
Faire Prüfungen
AC Control steht Ihnen mit Kompetenz und Fachwissen zur Seite und arbeitet für Sie an der Versorgungssicherheit.